#16

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 18.01.2018 09:17
von stekki | 2.926 Beiträge

Die Ausgangsfrage war ja Zoll???
Und, was ist daraus geworden?


VG Ekkehard
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#17

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 18.01.2018 09:21
von Jürgen (gelöscht)
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Es sind keine weiteren (Zoll)-Kosten dazugekommen, eben "ohne Probleme".

Jürgen

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#18

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 18.01.2018 11:26
von Jürgen (gelöscht)
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Kamera: EOS M3
Objektiv: C'ZJ 8/20 160/-
Blende: -
Belichtungszeit: 1/10
Beleuchtung: 2 Schwanenhals LED-Lampen
ISO: 100
Dateiformat RAW/JPG: RAW
Beschnitt in % (Breite und Höhe): Rand zw. Artefakte
Abbildungsmaßstab: ?
Anzahl der Schritte: 40 erstes Bild/ 16 Aufnahmen zweites Bild
Länge der Schritte: ?
Stacking-Software: Helicon Focus Methode C
Artenname: Zatypota sp.?
Aufnahmedatum: 18.01.2018
Sonstiges: bei der zweiten Aufnahme habe ich noch 2 Zwischenringe dazwischengeschraubt

Die ersten beiden Schnelltests mit dem neuen Schlitten.
Was positiv auffällt, der Aufbau ist in ganz kurzer Zeit realisiert, die Verstellung am Schlitten geht präzise und das Handling ist gut.
Hier eine Studioaufnahme einer noch nicht identifizierten ektoparasitoiden Ichneumonidenart. Die Made lebt und bewegt sich auf der von ihr abgetöteten Kürbisspinne (Araniella sp.).
Gerade für solche Dokumentationen, wie hier die Entwicklung der Wespenlarve, muss es schnell gehen, da sich jederzeit etwas interesantes Abspielen kann und man die Situation sofort und unkompliziert mit einfachen Mitteln festhalten will. Die Aufnahmen sind jetzt natrürlich nicht auf Ästhetik ausgelegt sonder rein zur Dokumentation.
Im Gegensatz zu meinem Novoflex Castel-L Schlitten sind hier feinere Schritte durch die Spindel realisierbar.
Ich bin fürs Erste zufrieden und freue mich schon auf die ersten Outdoorerfahrungen.

Gruß Jürgen




zuletzt bearbeitet 18.01.2018 11:28 | nach oben springen

#19

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 18.01.2018 11:44
von stekki | 2.926 Beiträge

Handelt es sich um das Objektiv, dass Kurt hier mal beschrieben hatte: Carl Zeiss Jena 8 0.20 ?


VG Ekkehard
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#20

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 18.01.2018 11:50
von Adalbert (gelöscht)
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Hallo Jürgen,
zwei schöne Fotos von einem lebenden Objekt, nehme ich an.
Die Story dazu auch sehr spannend.
Wie beurteilst Du die Qualität des Schlittens?
Danke und Gruß, ADi

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#21

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 18.01.2018 12:08
von stekki | 2.926 Beiträge

Das hat jetzt nichts mehr mit Zollbestimmungen zu tun...

Zitat von Jürgen im Beitrag #18
Im Gegensatz zu meinem Novoflex Castel-L Schlitten sind hier feinere Schritte durch die Spindel realisierbar.
Ich bin fürs Erste zufrieden und freue mich schon auf die ersten Outdoorerfahrungen.


Das ist wohl der Punkt, der hier von Interesse ist. Wie fein kann man mit dem Schlitten manuell überprüfbar arbeiten bzw. die Feinheit einstellen? Weniger als ein MM?
Und wie ist das Handling? Muss nach jedem Vorschub am Schlitten alles für die Aufnahme fixiert werden?


VG Ekkehard
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#22

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 18.01.2018 12:32
von Jürgen (gelöscht)
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Ich bin mir nicht sicher ob es das gleiche Objektiv ist, das Kurt getetstet hat, die Zahlenangaben sind identisch. Hier noch die CZJ-Nummer auf meinem Objektiv. 626 620. Ich habe es ebenfalls bei ebay ersteigert, vor ca. einem Jahr für 7,50€ + Versand, also nicht der Rede wert.

Der Schlitten ist sein Geld wert, die Einstellung kann in sehr feinen Schritten vorgenommen werden, es sind zwei Einstellräder (vorne u. hinten) drann, wobei eines größer ist und dadurch besser mit den Fingern zu drehen geht. Wie fein es dann wirklich geht, kann ich nicht sagen, aber auf jedem Fall feiner wie mit dem Novoflex.
Ich habe jetzt die Aufnahmen ohne irgend eine Feststellung am Schlitten vorgenommen, da die Made ja noch lebt, sich bewegt und es eben schnell gehen muss. Es sind aber zwei Möglichkeiten vorhanden, einmal eine Feststellschraube, die den Schlitten total blockiert und einmal ein Hebel, der um 90° verstellt werden kann und bewirkt, dass eine Metallklammer in das Gewinde eingreift und die Bewegung der Gewindestange dadurch leichter oder schwergängiger werden lässt.

Grüße Jürgen

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#23

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 18.01.2018 12:35
von Kurt | 3.376 Beiträge

Hallo
Zum Objektiv:
Es gibt da unterschiedliche Exemplare, meine Messungen beziehen sich auf ein Objektiv mit der Beschriftung:
Carl Zeiss
Jena
356843
auf der anderen Seite steht:
8
0.20
Die Apertur (0.20) steht unter der Vergrösserung (8) ohne Schrägstrich und es besitzt keine Bezeichnung "160/-" die sich auf die Tubuslänge / Deckglas bezieht!
Die Bezeichnung, wie Jürgen sie angibt:
C'ZJ 8/20 160/-
trifft für mein Objektiv nicht zu und es ist somit fraglich, ob die Qualität meinem Prüfling entspricht, ich denke eher nicht!.
Wobei die Bezeichnung von Jürgen vermutlich nicht exakt ist:
"C'ZJ" habe ich auf einem Objektiv noch nie gesehen und eine Apertur von "20" ist sicherlich falsch, denn das gibt es nicht, lediglich "0.20".

Kurt


__________________________________________________________________________
Ein besseres Bild, ist das Produkt vieler kleinen Optimierungen, die man einzeln oft nicht sieht.
www.focus-stacking.com
www.focus-stacking.ch/Focus_Stacking_PDF.pdf
www.fotointern.ch/archiv/2017/11/05/foku...-und-mikrowelt/
www.fotointern.ch/archiv/2017/12/03/die-...erlingsfluegel/
www.fotointern.ch/archiv/2018/01/07/skut...farbe-und-form/
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#24

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 18.01.2018 12:40
von Jürgen (gelöscht)
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Hallo Kurt,

hier die genaue Beschriftung des Objektivs.

Auf der einen Seite steht:

CarlZeiss
Jena (in einem ovalen Rahmen eingefasst)
626620

auf der anderen Seite:

8/0,20
160/-

Grüße Jürgen


zuletzt bearbeitet 18.01.2018 12:42 | nach oben springen

#25

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 18.01.2018 16:13
von Sboernemeyer | 1.047 Beiträge

Auch ich bin Ekkis Meinung:
Zollbestimmungen sind das nicht mehr
Wäre nen eigen Fred wert ;)


... ich wollt noch DANKE sagen ...
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#26

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 27.01.2018 10:05
von stekki | 2.926 Beiträge

Hier ein interessanter Thread zum Thema: kaufen in China und Zoll...

http://www.videotreffpunkt.com/index.php...2086#post362086

Der Empfänger trägt wohl dann immer das Risiko und ist für Zoll verantwortlich.


VG Ekkehard
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#27

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 27.01.2018 13:03
von carypt | 263 Beiträge

den link kann ich nicht öffnen, weil mir die zugriffsrechte fehlen . nur zur info . gruß carypt


fipradio.fr

zuletzt bearbeitet 27.01.2018 13:03 | nach oben springen

#28

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 27.01.2018 13:46
von stekki | 2.926 Beiträge

Zitat von carypt im Beitrag #27
den link kann ich nicht öffnen, weil mir die zugriffsrechte fehlen . nur zur info . gruß carypt


Sorry - wußte nicht, dass diese Inhalte nur für reg. User zu öffnen sind...

Die wesentlichen Inhalte (Zitate aus dem Beitrag) sind:

Jemand hat in China bestellt:

Achtung: Wenn Sie von unserem Deutschen Warenlager bestellen, sind alle Steuern und Einfuhrzölle von uns bereits abgegolten und Ihnen entstehen bei Lieferung nach Deutschland keine weiteren Kosten." Wie sie dann die Lieferung gestalte... bei mir eben über Singapore und England nach Deutschland ist ihre Sache.

dann Anfrage beim Zoll:

Ich habe eben mal an die Telefonauskunft beim Zoll diese - simple - Frage allgemein formuliert weitergeleitet: (sinngemäß wiedergegeben)

Frage: "Jemand bestellt ausdrücklich über das "deutsche Warenlager" eines chinesischen Internetshops einen technischen Artikel im Wert von über 150,-€. Der Shop liefert dennoch - vertragswidrig - direkt aus China an den Kunden in Deutschland."

Antwort: "Der Kunde ist Importeur und damit für die Zollabgaben verantwortlich. Wenn das Paket erkennbar nicht aus Deutschland, sondern direkt aus dem Nicht-EU-Ausland kommt, sollte der Kunde, um sicher zu gehen, Selbstanzeige bei Zoll erstatten, also dort mitteilen, dass er ein Paket mit dem Wert X aus China erhalten hat."

Antwort weiter: "Manchmal rutschen halt Pakete durch. Da ist dann der Empfänger gleichwohl verantwortlich. Der Empfänger muss dann gegebenenfalls selbst schauen, ob / wie er das von dem Internetshop wiederbekommt."

Also bitte: Vorsicht im eigenen Interesse, wenn sich der Nicht-EU-Shop nicht an die Absprache "ab dt. Warenlager" hält!


~~~~~~
Es geht doch nur um Folgendes: Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass das ein "Problem des Shops" ist.

Das ist es nämlich nicht, wenn der Shop nicht ordnungsgemäß verzollt hat. Und genau das wissen wir in diesem konkreten Fall aufgrund der bisherigen Angaben nicht.

Uns geht es nur darum, dass Leser des Forums sich nicht in einer - möglicherweise trügerischen Sicherheit wiegen.
Was jeder Einzelne daraus macht, ob er sich informiert oder es lässt, nun ja.

~~~~~

nochmal vertieft beim Zoll nachgefragt:

Habe - nochmals - beim Zoll angerufen und Deine Ergänzungsfrage angebracht.

Das Risiko verbleibt nach Auffassung auch der zweiten Mitarbeiterin klar beim Empfänger.

Zitat: "Auch dann, wenn der Shop auf seiner Webseite erklärt, dass bei solchen Bestellungen "ab dt. Warenlager" alle Zölle / Gebühren etc enthalten seien, ist das eine zivilrechtliche Aussage / Problematik. Liefert der Shop dann vertragswidrig doch direkt, ohne die Abgaben entrichtet zu haben, bleibt gegenüber dem Zoll der Empfänger verantwortlich."

Ausdrückliche Empfehlung der freundlichen Dame vom Zoll: "Zumindest sollte sich der Kunde vom Shop schriftlich bestätigen lassen, dass die Einfuhrabgaben für diese konkrete Sendung bezahlt wurden."


VG Ekkehard

zuletzt bearbeitet 27.01.2018 14:34 | nach oben springen

#29

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 29.01.2018 18:20
von stekki | 2.926 Beiträge

Nochmals die Problematik bei Warenbestellungen in China mit Zollfragen:
https://www.wortfilter.de/wp/wdr-markt-d...eo-421-minuten/


VG Ekkehard
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#30

RE: Zollbestimmungen

in Hardware 07.02.2018 21:44
von Tsubo | 28 Beiträge

Hallo zusammen,
ich wollte mich mal mit einem aktuellen Anliegen in diesem Thread melden und hoffe, vielleicht ein paar Tipps von euch zu bekommen.

Und zwar habe ich vor geraumer Zeit einen USB-Controller für einen Schrittmotor sowie ein Remote-Kabel über die Seite www.mjkzz.com bestellt. Die Artikel kosteten mich in Summe 61,99$, zuzüglich 16$ für die günstigste Versandart "Hong Kong Air".
Nun hat mich der Anbieter kurzdarauf angeschrieben, um die Kontaktdaten vor dem Versand nochmals zu überprüfen. Nach meiner Antwort kam eine Meldung, dass er mich auf den schnelleren DHL Express Versand hochstufen würde. Ohne mir dabei etwas Böses zu denken, bedankte ich mich und hoffte um so mehr auf einen schnellen Versand.

Inzwischen ist die Sendung in DE angekommen.

Beim ersten Zustellversuch war ich jedoch leider nicht daheim, weshalb eine Benachrichtigung im Briefkasten hinterlegt wurde. Zu meiner Verwunderung befand sich daruf ein Hinweis, dass noch ganze 43.21 Euro zu leisten sein. In aller Irritation kontaktierte ich zunächst den Händler und bat ihn um Auskunft. Darauf hin rief ich prompt bei DHL an und erkundigte mich nach den aufgeschlagenen Gebühren. Dabei bekam ich immerhin den Hinweis, dass es sich um 14,88 Euro an Kapitalbereitschaftsprovision handle. Sprich, DHL stellt mir eine Gebühr dafür in Rechnung, dass sie den Zoll abwickeln und den eigentlich zu leistenden Betrag quasi vorstrecken... Zum Ende des Gespräches bot mir die Dame noch einen zweiten Liefertermin am Folgetag an, welchen ich kurzerhand auch akpeztierte, da ich die Sendung ansonsten im "nächstgelegenen" DHL Express Center (rund 40km Strecke) hätte abholen müssen.
Irgendwann kam dann auch die Rückmeldung vom Händler, der sich die Mehrkosten nicht herleiten konnte. Zugleich unterbreitere er mir das Angebot, zumindest die Hälfte der Kosten zu übernehmen.

Folgetag, Paketbote kam, mangels Alternativen nahm ich die Sendung an und biss in den sauren Apfel, zahlte also die 43.21 Euro.
Darauf hin kontaktierte ich noch einmal den Händler und schilderte die Situation, lieferte zudem eine Kopie des Rechnungsbelegs:

Zitat
Währung: EUR
Frachtkosten: 0.00
MwSt. auf Frachtkosten: 0.00
Zoll: 0.00
Einfuhrumsatzsteuer: 28.33
Kapitalbereitstellungsprovision auf Zoll und EUSt: 12.50
MwSt auf Kapitalbereitstellungsprovision: 2.38
Versicherung: 0.00
Nachnahmebetrag: 0.00
Nachnahmegebühren: 0.00
Sonstiges: 0.00



Nun ist mir absolut schleierhaft, warum DHL (Express) überhaupt von 28.33 Euro Einfuhrumsatzsteuer ausgeht. Als Gesamtbetrag ist auf der beiliegenden (außen angebrachten) Rechnung die korrekte Summe von 64,97 Euro für Ware und Versandkosten (Hong Kong Air) verzeichnet. Nach dem, was aus der Rechnung hervorgeht (die sich auch mit dem deckt, was über PayPal verbucht wurde), müsste ich auf Grundlage der 19% Steuer gerade mal 12.34 Euro an Zollgebühr leisten. Die entstandenen Kosten sind wohl allein darauf zurückzuführen, dass mich der Händler entgegen der Rechnungs-Vereinbarung auf DHL Express "hochgestuft" hat.

Den Händler habe ich daraufhin auf diesen Umstand hingewiesen und ihn um Stellungnahme gebeten. Als Antwort kristallisiert sich nun peu à peu heraus, dass er er die Kosten für die Kapitalbereitschatfsprovision (12.50 + 2.38 Euro) übernehmen wird. Im Raum steht dann allerdings immernoch die graue Ziffer von 15,99 Euro. Sprich, irgendetwas hat DHL hier grundsätzlich hinzugerechnet, wovon dann insgesamt auch mehr versteuert werden konnte.

Noch mal eine kurze Zusammenfassung:

64,97 Originaler Rechnungsbetrag
12.34 als daraus abgeleitete Einfuhrumsatzsteuer (19%)

43,21 von DHL Express gestellte Gebühren
davon 28.33 als veranschlagte Einfuhrumsatzsteuer
davon 14,88 für Kapitalbereitstellung

Nun weiß ich gar nicht mehr, was ich dem Händler überhaupt noch schreiben soll. Er bietet mir an, sich bei den 14,88 Euro zu beteiligen. Der Rest sei meine Angelegenheit.
Dabei sind die Mehrkosten grundsätzlich jedoch erstmal dadurch entstanden, dass er eine (teurere) Versandart veranschlagt hat, die von mir urpsürnglich nicht gebucht wurde.

Bin irgendwie hin- und hergerissen.
Zum einen finde ich es super kulant, dass er mir überhaupt den Express-Versand ohne Aufpreis angeboten hat.
Andererseits: er hat mich in keinster Weise auf die Folgen dieser Versandart hingewiesen und das Produkt selbst war schon teuer genug (teurer, als es eigentlich sein müsste), sodass ich hier eigentlich keinen Pfennig mehr investieren möchte, als eigentlich nötig ist.

An anderer Stelle steht nun noch DHL, die, ich möchte nicht sagen willkürlich, aber zumindest auf intransparente Art und Weise irgendwelche Kosten in Rechnung stellen, und für mich ohne vorherige persönliche Vereinbarung den Zoll abwickeln. Im schlimmsten Fall wäre ich einfach persönlich zur nächsten Zollstelle gefahren und hätte die 12,34 Euro gezahlt. Wäre für mich gar nicht das Ding gewesen...
Werde morgen aber auch noch mal speziell bei DHL nachhaken und um Stellungnahme bitten. Wobei ich hier zunächst erst mal nicht davon ausgehe, dass mir in irgendeiner Art und Wiese Gehör geschenkt wird, geschweige denn, man die womöglich widerrechtlich aufgeschlagenen Gebühren zurückzahlt.

Wie steht ihr zu der Angelegenheit?

Ich weiß, eine Menge Text...
Aber vielleicht hat ja der eine oder andere kurz Zeit, mir einen Ratschlag zu geben. Wäre für jegliche Hilfe dankbar.

Lieben Gruß,
Tsubo


zuletzt bearbeitet 07.02.2018 21:49 | nach oben springen


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